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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
brigitte schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > der Vorstand ist zur Auskunft verpflichtet. Nun > möchte ich als Vereinsmitglied gern Beschlüsse aus > den letzten Jahren nachlesen. Wo und wie muß der > Vorstand diese aufbewahren? Wir haben u. a. 1. > Vorsitzenden, Stellv. Vorsitzenden, Schriftführer, > Schatzmeister. Wer ist mein Ansprechpartner? Geht > dies nur innerhalb von Besuchszeiten während der > Vorstandssitzungen? Kann man auch Einsicht in die > Buchhaltung verlangen? Allgemein oder mit > konkreten Daten? Muß ich überhaupt begründen, > warum ich dies möchte? Könnte ich Kopien > anfertigen/verlangen? > Freundliche Grüße
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