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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Franziska schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für die Antworten. > > also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe - > lt. unserer Satzung ist es so: > > Der VOrstand schickt per Einschreiben eine > Kündigung raus. Die aufgrund der vorgekommenen > Beleidigungen auch gerechtfertigt sind. Da eine > weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist. > Die Kündigung braucht eine Widerrufsfrist. > > Die Kündigung wird nur Wirksam, wenn die Frist > verstrichen ist, oder entsprechendes Mitglied > diese anerkennt. > > Das Mitglied kann aber Wiederspruch einlegen. Und > ein Gespräch einfordern, und ggf. eine > außerordentliche Mitgleiderversammlung einberufen, > bei der über den Ausschluss abgestimmt werden > muss. > > Soweit hab ich das, denke ich verstanden. Meine > Ursprungsfrage war ja eigenltich, ob wir besagtem > Mitglied aufgrund von Beleidigungen ggü. dem > Vorstand überhaupt eine Kündigung/Ausschluss > ansprechen dürfen. > > Vielen Dank an alle :)
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