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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich gilt: Ein Mitglied kann aus > wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger > Grund liegt vor, wenn es das Vereinsleben so sehr > stört, dass dem Verein die weitere Mitgliedschaft > unzumutbar ist. > Ruppige Meinungsäußerungen muss der Verein dulden, > Beleidigungen nicht. Ich sehe hier keine > Meinungsäußerung mehr, sondern eine Beleidigung.
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