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Vereinsrecht und -organisation
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Wahlperiode des Vorstands - 4 Jahre - ist im > April 2017 abgelaufen. Dennoch will der 2köpfige > Vorstand keine Wahlen in der Mitgliederversammlung > im Juli vorsehen. Die Satzung regelt, dass der > Vorstand bis zur nächsten Wahl im Amt bleibt, > schrieb Renate. > > Steht das wortwörtlich so in Eurer Satzung? Dann > stelle doch mit der lt. Gesetz oder in der Satzung > festgelegten Quote einen Minderheitsantrag zur > Durchführung der Wahlversammlung. > > Hardy
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