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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Renate schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ich habe eine Frage zu einem gemeinnützigen > Verein, der zu geringem Teil aus > Mitgliedsbeiträgen, im Wesentlichen (98,5 %) aus > Spenden finanziert wird. > > Die Wahlperiode des Vorstands - 4 Jahre - ist im > April 2017 abgelaufen. Dennoch will der 2köpfige > Vorstand keine Wahlen in der Mitgliederversammlung > im Juli vorsehen. Die Satzung regelt, dass der > Vorstand bis zur nächsten Wahl im Amt bleibt. > > In 2014 wurde mit einer Satzungsänderung die > Erweiterung des Vorstands auf 3 Personen > beschlossen, jedoch keine Wahl in der Tagesordnung > zur entsprechenden Mitgliederversamlung > vorgesehen. Auch für die Mitgliederversammlung > 2015 setzte der Vorstand keine Wahlen auf die > Tagesordnung. > > Die Mitgliederversammlung 2016 wurde zunächst auf > November verschoben und dann fallen gelassen, so > dass die Mitgliederversammlung im Juli 2017 die > erste seit Juli 2015 ist. Die Satzung regelt > keinen Turnus, in dem Mitgliederversammlungen > stattfinden müssen. > > Die Spenden und Mitgliedsbeiträge werden - soweit > ich das beurteilen kann - ordnungsgemäß > verwendet. > > Die Überprüfung der Gemeinnützigkeit steht auf > Basis der Jahre 2015 bis 2017 an. > > Bestehen rechtliche Bedenken gegen das Vorgehen > des Vorstands? Er nimmt damit den Mitgliedern > natürlich die Möglichkeit, einen dritten Vorstand > vorzuschlagen un zu wählen. > > Der jetzige Vorstand dürfte meiner Meinung nach > wieder gewählt werden. Er würde voraussichtlich > auch entlastet werden, wenn er dies auf die > Tagesordnung setzen würde. > > Vielen Dank für Hinweise.
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