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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Karli52 schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Frage zur Neuwahl des Vorstandes im Verein, > mit der Bitte um Beantwortung. > Nachdem unser Vereinsvorstand neu gewählt wurde > und alle neuen Vorstandsmitglieder die Wahl > angenommen haben, könnte man neu los legen. Aber: > der "Alte" Vorstand besteht auf sein Recht bis zur > Eintragung im Amtsregister tätig zu sein. Nicht > allein, das habe ich mir schon erlesen. Nicht ohne > Grund wurde neu gewählt und, wenn bis zur > Eintragung 2 Vorstände agieren, kommt es mit > Sicherheit zu Konfliktpotential. Die Satzung sagt > nur: Nach Fristablauf bleiben die > Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer > Nachfolger im Amt. Für mich ist das nach Annahme > der Wahl klar, der neue Vorstand darf jetzt > arbeiten. Aber ob rechtlich wirklich bis zur > Eintragung des neuen Vorstandes beide > Rechtsgeschäfte abschließen können scheint mir > gefährlich zu sein. > Wer kennt sich aus? > > Danke
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