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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Rechtlich spricht nichts gegen diese Regelung. Da > man das Stimmrecht und das passive Wahlrecht für > Mitgliedergruppen völlig ausschließen kann, wären > beliebig lange Fristen möglich (soweit sie nicht > grob unbillig sind, z.B. weil man ein halbes Leben > lang warten müsste).
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