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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Mikle schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > im Rahmen einer anstehenden Satzungsänderung > möchten wir auch das Wahlrecht überarbeiten. > Bislang dürfen alle Mitglieder sofort wählen und > auch in den Vorstand gewählt werden. Wir wollen > nun Wartezeiten einführen und auch > Mitgliedsanträge ablehnen können. Allerdings haben > wir keine Ahnung, was an Wartezeiten denn so > üblich bzw. von den Vereinsgerichten akzeptiert > wird. Nachfolgend eine erste Arbeitsversion der > entsprechenden Regelungen. > > > § 6 Erwerb der Mitgliedschaft > ...Die Mitgliedschaft wird endgültig, wenn der > Gesamtvorstand nicht innerhalb von drei Monaten > nach Eingang des Aufnahmeantrages in der > Geschäftsstelle schriftlich widerspricht. > > §7 Rechte der Mitglieder > ...Wahl- und Stimmrecht > Folgende Mitglieder haben Wahl- und Stimmrecht > a. ordentliche Mitglieder nach Erfüllung der > sechsmonatigen Wartezeit. > b. fördernde Mitglieder nach Erfüllung der > sechsmonatigen Wartezeit. > > § 9 Der Vorstand > ... Die Vorstandsmitglieder werden von der > Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei > Jahren gewählt. Die Mitglieder des Vorstandes > bleiben bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. > Wählbar ist nur, wer zum Zeitpunkt der Wahl seit > mindestens zwei Jahren Vereinsmitglied ist.
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