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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wonko schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen > > In Österreich ist es einfach - wer keinen Titel > hat, wird "Herr Direktor" genannt... ;-) > > In unserem gemeinnützigen (ehrenamtlich > arbeitenden) Verein sind wir 5 Personen, die im > Vorstand sind - Vorsitzender, stv. Vorsitzender, > Kassenwart und 2 weitere Personen ohne Titel. > Einer dieser weiteren Personen ist der Meinung, > daß er sich Vorstand nennen darf. Schwierige > Sache, der Mann ist seit Jahren arbeitslos und > definiert sich mittlerweile nur noch über den > Verein. Schön für uns - er hat Zeit (was wir auch > nutzen). Schlecht für uns - er mischt sich in > alles ein... Nun also braucht er für sein Ego > einen Titel... und unterschreibt also > (unabgestimmt) mit "Hänschen Klein, Vorstand". > > Aus nicht nur meiner Sicht einerseits kritisch (es > gab da bereits von Partnern die erschreckte Frage, > was denn mit dem alten Vorstand sei?), > andererseits einfach unschön. Vorstand sind wir - > so verstehen wir das hier - in unserer Gesamtheit > als "der Vorstand" (bestehend eben aus 5 Leuten), > andererseits ist der Vorsitzende eben auch "der > Vorstand". > > Wie seht Ihr das, was ist ggf. eine eher > "formaljuristisch" korrekte Benennung? > > ...bevor ich mir nur so aus Spaß noch einen Anwalt > nehme, um ihn zur Vernunft zu bringen... ;-) > > Viele Grüße > Wonko
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