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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Entscheidend ist, dass nach dem BGB - wenn die > Satzung es also nicht anders regelt - ohne > Benennung des TOP in der Einladung keine gültigen > Beschlüsse gefasst werden. Das BGB spricht > deswegen von "Gegenständen der Beschlussfassung". > Ein TOP kann also aufgenommen und diskutiert > werden, aber nicht beschlossen.
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