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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Mat2017 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ich bin im Vorstand eines kleinen Vereins (ca. 100 > Mitglieder) und die nächste ordentliche > Mitgliederversammlung steht bevor. Im Vorstand > gibt es Uneinigkeit bzgl. der Zulässigkeit von > Anträgen. > Die TO, die vom Vorsitzenden erstellt und > satzungsgemäß versandt wurde, weist den TOP > "Anträge" auf, ohne aber konkrete Anträge zu > benennen, der TO lagen auch keine Anträge bei. Die > Satzung sieht keine Möglichkeit vor, Anträge > nachträglich auf die TO zu bringen. > Im Verein gibt es einen Juristen, der vom > Vorsitzenden zur Beratung herangezogen wird, > allerdings gehe ich als juristischer Laie mit > seinen Ausführungen zum §32 BGB nicht mit. > Er meint, dass für "normale" Anträge (also keine > Satzungsänderung) der Form genüge getan ist, den > TOP Anträge genannt zu haben, so dass alle noch zu > stellenden Anträge zulässig sind. > Meine Auffassung, die ich auch an diversen Stellen > im Internet bestätigt sehe, ist, dass (sofern die > Satzung dies nicht ausdrücklich anders regelt) > keine Beschlussfassung möglich ist, wenn der > Antrag nicht in der TO explizit benannt wurde - > unabhängig ob Satzungsänderung oder "normaler" > Antrag. > > Wie gesagt, habe ich dazu zwar einiges im Internet > gefunden, aber keine belegbaren Argumente dabei > gefunden, wie OLG-Enstcheidungen o.ä. Kann mir > jemand an der Stelle weiterhelfen und mir > belastbare Quellen nennen, um meine Einschätzung > zu belegen (oder zu widerlegen, lasse mich ja > belehren)? > > Besten Dank > Matthias
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