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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > "Wann bekommen wir denn den "richtigen" > Freistellungsbescheid? " > > Nach der ersten Steuererklärung mit dem > Körperschaftsteuerbescheid. Faktisch besteht aber > kein Unterschied, weil der Bescheid sich nur auf > die Spendenabzugsberechtigung bezieht. Alle > anderen Vergünstigungen werden immer im Nachhinein > geprüft und die Gemeinnützigkeit kann rückwirkend > entzogen werden.
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