Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Euch vorliegende Bescheid gilt maximal für > drei Kalenderjahre. Ihr werdet zu gegebener Zeit > vom Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung > aufgefordert und danach gibt es dann einen neuen > "richtigen" Freistellungsbescheid.
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