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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Bescheid nach § 60a AO ersetzt seit 2014 die > frühere vorläufige Freistellung. > Es hat also die gleiche Funktion und ist der > Nachweis für die Gemeinnützigkeit, berechtigt also > zum Spendenabzug.
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