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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Klaus schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > Wir haben unsere Satzung 2015 geändert um die > Gemeinnützigkeit zu erlangen. Darauf hin haben wir > im Juni 2016 von unserem zuständigen Finanzamt > einen Bescheid nach §60a Abs. 1 AO erhalten. Ist > dies ein vorläufiger Freistellungsbescheid? Wo und > wann bekommen wir einen Freistellungsbescheid? > > Danke für Ihre Hilfe! > > Klaus W.
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