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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > 1. Ein e.V. kann ein Vereinshaus unterhalten. > Quelle: § 1 (2) Bundeskleingartengesetz. > 2. Für Haftungsfragen sind Personen, mindestens 2 > verantwortlich. Der e.V. ist eine juristische > Person. Der haftet nicht. > 3. Wollt Ihr das machen konsultiert einen RA und > macht alles schriftlich. > 4. Es gibt auch Haftpflichtversicherungen für eine > GbR. Das sollet Ihr berücksichtigen. > Hardy
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