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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Frage: Wie kann das Wort "Zeitnah" ausgelegt > werden? Das Protokoll wurde hier 8 Monate nach der > Mitgliederversammlung versandt. > > In der Regel dürften das nicht mehr als 4 Wochen > sein. > > > 2. Frage: Was ist, wenn das Protokoll im Auftrag > des Vorstandes z. B. nur an die Aktiven versandt > worden ist. Gilt es dann trotzdem als genehmigt? > > Haben denn "Aktive" hier laut Satzung > Sonderrechte? > Wenn nicht, gilt das Protokoll als nicht > zugegangen.
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