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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Laut einem Artikel den ich gefunden habe kann zwar > der Geschäftsbericht mündlich vorgetragen werden > der Kassenbericht hat aber zwingend schriftlich > vorzuliegen. > > Was ist davon zu halten? > > Es gibt hier keine gesetzlichen Vorgaben. Wie wird > das in dem genannten Artikel begründet? > > > "Diese Verpflichtung ergib sich wiederum aus dem § > 27 BGB zur ordnungsgemäßen Rechenschaftslegung." > > Dazu steht weder in § 27 BGB noch in § 662ff > etwas.
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