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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
johann schrieb: ------------------------------------------------------- > Wolfgang Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Wenn die Satzung keine Vorgaben macht, kann der > > > Kassenbericht in der Versammlung auch mündlich > > vorgelegt werden. > > Laut einem Artikel den ich gefunden habe kann zwar > der Geschäftsbericht mündlich vorgetragen werden > der Kassenbericht hat aber zwingend schriftlich > vorzuliegen. > > Was ist davon zu halten? > > --Wie müssen die Berichte vorgelegt werden? > Der Geschäftsbericht selber kann mündlich > vorgetragen werden. Der Kassenbericht aber muss > auf jeden Fall schriftlich niedergelegt werden und > in der Mitgliederversammlung schriftlich > vorliegen. Er kann entweder gleich mit der > Einladung verschickt oder direkt bei der > Mitgliederversammlung ausgelegt werden. Jedes > Mitglied hat ein Einsichtsrecht. Entgegenstehende > Satzungsregelungen sind unwirksam! > > Diese Verpflichtung ergib sich wiederum aus dem § > 27 BGB zur ordnungsgemäßen Rechenschaftslegung. --
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