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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn zur HP des e.V. nur Mitglieder per Passwort > sich anmelden, bleibt die "Öffentlichkeit" doch > ausgeschlossen, es blelbt dann intern für den e.V. > Das kann man auch in der Satzung festschreiben. > Zum anderen ist es auch üblich, dass schriftliche > Anträge von Mitgliedern zur MV ihren Namen > nennen. > > Hardy
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