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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Auch wenn die Stimmrechtsübertragung unzulässig > ist, bleibt die Einladung zur MV wirksam. > Allerdings wären bei unzulässiger > Stimmrechtsübertragung die Beschlüsse auf der MV > anfechtbar.
www.vereinsknowhow.de
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