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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Vorstand hat als Vertreter nach §26 BGB einen > den Verein bindenden Vertrag mit dem Pächter > abgeschlossen. > > Im Innenverhältnis Vorstand <-> Mitglieder könnte > eine Haftung des Vorstand entstanden sein (z.B. > die finanziellen Verpflichtungen des Vereins für > die Anmietung eines alternativen Treffpunkts). > Aber das ist dann eine privatrechtliche Haftung, > für die nicht das Vereinsregister sondern das > Amtsgericht zuständig wäre. Aber auch hier müsste > man erstmal die genauen Formulierungen in Satzung > und Pachtvertrag kennen. > > Sorry, auch hier wieder ein menschliches Kommentar > ohne die spezifischen Umstände zu kennen: > Was ist denn das für ein Pächter eines > Vereinsheims, der die regelmäßige Nutzung durch > den Eigentümer nicht haben will. Andere Pächter > wären froh, wenn sie regelmäßig unter der (eher > schwach besuchten) Woche eine Gruppe zu verpflegen > hätten. Der sägt am eigenen Ast... > > Workaround? > Minderheitsbegehren, den Vorstand absetzen bzw. > ihn mit der Drohung der Absetzung dazu überzeugen, > dass der Vertrag nur in veränderter Form > verlängert werden darf.
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