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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
vereinsmayer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da es keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der > Kassenprüfer gibt, zählt die Satzung. > > Die Satzung besagt lediglich, dass zwei > Kassenprüfer im Amt sein sollen, die "nicht dem > Gesamtvorstand angehören oder in häuslicher > Gemeinschaft mit einem Mitglied des > Gesamtvorstandes leben" und die irgendwie "den > Kassenprüfbericht auf der Mitgliederversammlung > abzugeben" haben. > > Die Satzung besagt jedoch nicht, wer, wie, wann > und wo die Kasse zu prüfen hat. > > Der Satzung würde man also in jedem Fall gerecht.
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