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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Andreas Wirth schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir haben eine Frage zur Kassenprüfung. Es besteht > bei uns Einigkeit darüber, das der Schützenverein > immer zwei Kassenprüfer haben, bzw. wählen muss. > und beide Kassenprüfer auch den Kassenprüfbericht > in der Mitgliederversammlung halten müssen. > > Es besteht jedoch Uneinigkeit bei uns darüber, ob > nach der Festlegung in unserer Satzung § 9 immer > zwei Kassenprüfer die Kasse unseres Vereines > prüfen müssen, oder ob die Kassenprüfung auch von > nur einem der beiden Kassenprüfer vorgenommen > werden kann. > > Die Formulierung des § 9 Kassenprüfer unserer > Satzung lautet wie folgt: > > § 9 Kassenprüfer > > Auf der ersten Mitgliederversammlung sind > Kassenprüfer zu wählen. Sie dürfen nicht dem > Gesamtvorstand angehören oder in häuslicher > Gemeinschaft mit einem Mitglied des > Gesamtvorstandes leben. Es ist so zu verfahren, > dass immer zwei Kassenprüfer im Amt sind. Sie > haben den Kassenprüfbericht auf der > Mitgliederversammlung abzugeben. Die Amtsdauer > beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. > > Im Fokus steht die Frage: Müssen beide gewählten > Kassenprüfer die Vereinskasse prüfen oder kann > diese Kassenprüfung von nur einem der beiden > Kassenprüfer vorgenommen werden. > > Hintergrund ist, das sich einer der Kassenprüfer > zum Zeitpunkt der Kassenprüfungstermins im Urlaub > befindet und die Kassenprüfung durch beide > Kassenprüfer somit nicht rechtzeitig vor der > Mitgliederversammlung erfolgen kann.
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