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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wegen der Ungleichbehandlung ist eine > Satzungsregelung erforderlich. Bestehen keine > Einwände der Mitglieder ist das auch so sicher > kein großes Problem, es könnten aber ein einzelnes > (!) Mitglied auf der Gleichbehandlung bestehen, > deswegen genügt eine Beschluss der MV nicht. > > Wenn die Beiträge nicht beizutreiben sind, ohne > das unangemessener Aufwand entsteht, kann der > Vorstand hier entscheiden. Am besten lässt er sich > dazu ein grundsätzliche OK der MV geben.
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