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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu m.W. > nicht. > > Nach der Rechtsprechung können Mitglieder auf der > Mitgliederversammlung über Angelegenheiten des > Vereins Auskunft verlangen. soweit diese Auskünfte > zur Meinungsbildung und zur ordnungsgemäßen > Erledigung von Tagesordnungspunkten erforderlich > sind. > > Allerdings gibt es auch Gründe für eine > Auskunftsverweigerung, z.B. wenn die Auskunft > einen erheblichen Nachteil für den Verein bedeuten > würde. Oder die Auskunft strafbar wäre > (Datenschutz). > > Außerhalb der Mitgliederversammlung hat ein > einzelnes Mitglied nur in Ausnahmen ein > Auskunftsrecht, z.B. die Einsicht in die > Mitgliederliste um ein satzungsmäßiges > Minderheitsbegehren anzustrengen.
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