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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Vorstand ist das Geschäftsführungsorgan (siehe > auch BGB 27, Abs. 3). > Die Geschäftsführung umfasst alle Tätigkeiten zur > Förderung des Vereinszecks, soweit die Satzung > oder das Gesetz diese Tätigkeit nicht einem > anderen Organ zuweist. > > Der Vorstand darf beispielsweise den Spielbetrieb > des Tennisvereins organisieren, wird aber in der > Regel nicht selbst die Auflösung der > Handballabteilung beschließen können. Oder der > Vorstand stimmt dem Mitgliedsantrag zu, muss aber > wenn es in der Satzung so geregelt ist, den > Vereinsausschluss von der Mitgliederversammlung > absegnen lassen. > > Über die Geschäftsführung muss der Vorstand > Rechenschaft gegenüber der Mitgliederversammlung > ablegen. Wird von dieser dann entlastet und > wiedergewählt oder eben nicht :-) Inwieweit man > die Mitgliederversammlung zeitnah und öfters im > Jahr konsultiert hängt auch von der Größe und den > Gepflogenheiten im Verein ab.
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