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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Vereinsmeier schrieb: ------------------------------------------------------- > Wolfgang Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Das ergibt sich aus § 666 BGB (i.V.m. § 27 Abs. > 2) > > BGB: > > "Der Beauftragte (d.h. der Vorstand) ist > > verpflichtet, dem Auftraggeber die > erforderlichen > > Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den > Stand > > des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der > > Ausführung des Auftrags Rechenschaft > abzulegen." > > Hallo, > > Kann ein Mitglied jederzeit verlangen über den > Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen? Oder > darf sich der Vorstand auf einen jährlich > Rechenschaftsbericht beschränken? > > Dank&Gruß
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