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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Astrid schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, Herr Pfeffer und Forumsmitglieder, > > es ist eine Satzungsänderung für einen Verein > vorgesehen: der Zweck soll um "Förderung der > Religion" erweitert werden. > > In der Satzung gibt es eine Regelung, nach der nur > aktive Mitglieder stimmberechtigt sind. Als aktive > Mitglieder gelten die Gründungsmitglieder und > solche, die sich besonders engagieren und für die > in der Mitgliederversammlung beschlossen wird, > dass sie aktiv und damit stimmberechtigt sind. > > Einer Änderung des Satzungszwecks muss nach § 33 > BGB von allen Mitgliedern zugestimmt werden, wobei > nach § 40 BGB durch Satzungsbestimmung davon > abgewichen werden darf. > > Ich gehe deshalb davon aus, dass in diesem Fall > nur die stimmberechtigten, also aktiven Mitglieder > gemeint sein können. > > Teilen Sie meine Ansicht?
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