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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Satzung keinen Stimmrechtsausschluss für > Jugendliche vorsieht, war die Wahl fehlerhaft. > Damit ist sie zwar nicht ungültig (nichtig), aber > anfechtbar. Erst mit der Anfechtung durch ein > Mitglieder wird sie für unwirksam erklärt. > Der Vorstand ist also zunächst wirksam bestellt, > deswegen gibt es hier auch keine Haftungsfolgen.
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