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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Begriff "unehrenhaft" ist m.E. in der > Rechtsprechung nicht definiert. > Solche Gründe für Vereinsstrafen unterliegen aber > grundsätzlich der Auslegung durch den Verein > selbst. > Es gibt hier aber den sog. Bestimmheitsgrundsatz. > D.h. die Straftatbestände müssen so genau > definiert sein, das jedes Mitglied klar erkennen > kann, wann ein Verstoß vorliegt. > Ich denke, dass das in bestimmten Fällen nicht > strittig ist, in anderen schon. Es geht hier ja um > Verhaltenweisen, die sehr stark historisch und > auch durch Milieus definiert sind.
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