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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Muss in der Einladung zur außerordentlichen MV > ein eigener TOP "Rücktritt des Vorstandes XY" > enthalten sein? Dies kommt ja nur zum Tragen, wenn > sich keine Nachbesetzung findet. > > Nein, das ist ja nicht Gegenstand einer > Beschlussfassung, sondern eine einseitige > Erklärung. > > > 2. Wie wäre die Reihenfolge bei der MV - zuerst > Rücktritt, dann Versuch der Nachwahl oder erst > Nachwahl und bei Nichtbesetzung Rücktritt? > > Wenn Sie zuerst zurücktreten, müssten Sie neu > gewählt werden. Also erst Nachwahl. > > > 3. Die beiden neuen Vorstandsmitglieder sind noch > nicht über einen Notar beim Registergericht > eingetragen worden (Die JHV fand erst Ende letzter > Woche statt). Ist dies umgehend vorzunehmen oder > wartet man die außerordentliche MV ab? Was, wenn > beide dann schon wieder zurückgetreten sind? > > Die Eintragung spielt hier keine Rolle. Wer nicht > mehr im Amt ist, wird natürlich auch nicht > eingetragen. > > > 4. Ist es den neuen VS-Mitgliedern überhaupt > möglich, ihren Rücktritt in der jetzigen Situation > zu erklären? > > Ja, wenn sie der MV zuvor die Möglichkeit geben > neu zu wählen, ist das keine Rücktritt zu Unzeit.
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