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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Spezielle Grenzem gibt es hier nicht (abgesehen > davon, dass keine überhöhte Vergütung bezahlt > werden darf). Bis 2.400 Euro im Jahr besteht > Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit. > Danach stellt sich die Frage, ob es sich um eine > selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige > Beschäftigung handelt.
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