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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Beim Ausschluss von Mitgliedern müssen lt. > Rechtsprechung die Namen genannt werden. Ich würde > deswegen sagen, das gilt auch für die Ernennung, > damit "der Beschlussgegenstand hinreichend genau > bezeichnet ist".
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