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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Wenn sich nun bei der JHV keine neue > Vorstandschaft findet - ist es dann a) sinnvoll, > b) überhaupt zulässig, weitere Ämter zu wählen? > > Zulässig schon, wenn die Satzung hier keine > besonderen Vorgaben macht. Ob es in Ihrem Fall > sinnvoll ist, kann ich nicht beantworten. > > 2. Der Vorstand besteht satzungsgemäß aus 3 > Personen. Möglicherweise wird eine der drei > Positionen neu besetzt, die anderen beiden > Vorstände werden sich aber nicht erneut wählen > lassen. Laut Satzung vertreten immer 2 Vorstände > gemeinsam den Verein. Kann nur ein Vorstandsposten > in der JHV neu besetzt werden und zu einem > späteren Zeitpunkt eine zweite > Mitgliederversammlung abgehalten werden, in der > dann evtl. die anderen Ämter nachbesetzt werden? > Oder ist eine satzungsgemäße Wahl nur dann > erfolgt, wenn mind. 2 Vorstandsposten > wiederbesetzt wurden? > > Grundsätzlich kann die Wahl für jedes Amt auch > getrennt (auf verschiedenen Versammlungen) > erfolgen. Es wäre aber zu prüfen, ob die Satzung > hier einschränkende Vorgaben macht. > Außerdem muss beachtet werden, dass der Vorstand > regelmäßig nicht beschlussfähig ist, wenn Posten > vakant sind.
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