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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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bedaro schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > in unserem Verein steht die Jahreshauptversammlung > mit Neuwahlen an. > In der Tagesordnung wurde die Reihenfolge so > gewählt, dass bei den Wahlen zunächst die > Vorstandschaft neu gewählt werden soll, > anschließend weitere Vereinsämter > (Vereinssauschuss, Kassenprüfer...). > > Da sich abzeichnet, dass sich erst einmal keine > neue Vorstandschaft finden wird, wird schon mit > einer zweiten, außerordentlichen > Mitgliederversammlung gerechnet, die demnächst > folgen dürfte. > > 1. Wenn sich nun bei der JHV keine neue > Vorstandschaft findet - ist es dann a) sinnvoll, > b) überhaupt zulässig, weitere Ämter zu wählen? > > 2. Der Vorstand besteht satzungsgemäß aus 3 > Personen. Möglicherweise wird eine der drei > Positionen neu besetzt, die anderen beiden > Vorstände werden sich aber nicht erneut wählen > lassen. Laut Satzung vertreten immer 2 Vorstände > gemeinsam den Verein. Kann nur ein Vorstandsposten > in der JHV neu besetzt werden und zu einem > späteren Zeitpunkt eine zweite > Mitgliederversammlung abgehalten werden, in der > dann evtl. die anderen Ämter nachbesetzt werden? > Oder ist eine satzungsgemäße Wahl nur dann > erfolgt, wenn mind. 2 Vorstandsposten > wiederbesetzt wurden? > > Viele Grüße > bedaro
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