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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Gemeint ist vermutlich eine sog. > D&O-Versicherung, die den Vorstand gegen > Haftungsansprüche des Vereins absichert. Gegen > Anspürche Dritter aus der gesetzlichen Haftung ist > der Vorstand ja schon über die Vereinshaftpflicht > geschützt. > D&O-Versicherungen dürften vor allem bei Vereinen > sinnvoll sein, die große Budgets bewegen und bei > denen der Vorstand nicht ehrenamtllich tätig ist. > > Der Haftungsausschluss nach § 31a BGB gilt > allerdings nur für leichte Fahrlässigkeit.
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