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Vereinsrecht und -organisation
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boernie53 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Hardy, > es ist schon geregelt bei uns und wir wissen auch > wie. Es muss bis zum 3. Werktag im Juli die > Kündigung schriftlich vorliegen, um das > Pachtverhältnis zum 30,November des gleichen > Jahres zu beenden. Es ging darum, dass dieser > Pachtvertrag erst einen Tag alt war und dann ein > Widerruf stattfand. > Mein Stadtverband hat ebnfalls ausgesagt, dass der > Vertrag Bestand hat. > Mein Vertrauen liegt aber mehr hier in diesem > Forum. > > Also bedanke ich mich, > boernie53
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