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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Gibt es eine Frist, in der diese Verträge > (Aufnahme, Pacht, Kauf) rückgängig gemacht werden > können/müssen? > Man muss sich den Unterpachtvertrag genau ansehen, > denn es gilt die vereinbarte Kündigungsfrist oder, > falls nichts vereinbart ist, § 584 BGB, wonach die > Kündigung nur zum Schluss des Pachtjahres mit > einer 6Monatsfrist möglich ist. > > Boernie53, > was steht denn in dem Unterpachtvertrag (dieser > müsste durch Deinen Landesverband inhaltlich > vorgegeben sein) mit dem offensichtlich deutsch > sprechenden Asylbewerber betreffs eigener > Kündigung und der damit zusammenhängenden > Beräumungspflicht? Wenn er schriftlich seine > Kündigung nachholt ist er kein Pächter mehr und um > einen Neuen muss sich der Vorstand kümmern. > > Denn wenn sich Dein Vorstand vorab mal intensiv > mit der rechtlichen Grundlage in § 4 Abs. 1 > BKleingG und in § 581 Abs. 2 BGB befasst oder mit > Deinem Kreisverband darüber sich Rat geholt hätte, > dürfte das nicht passieren. Denn, dass nun der > Neubewerber und gleich hinterher als kündigender > Pächter so schnell aufgibt, ist sicher auf zu > viele Ursachen zurück zu führen. Wie kann denn ein > Ausländer so schnell alles zum Pacht- und > Kleingartenrecht verstehen? > Denn nun muss ja der Garten beräumt werden, > eigentlich durch den Neuen! Siehe dazu Urteil des > BGH vom 21.2.2013 - III ZR 266/12. > Hardy
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