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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Satzung dazu keine besondere Regelung > trifft, gilt für die Vorstandssitzung das Gleiche > wie für die Mitgliederversammlung. Das ergibt sich > aus § 28 BGB.
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