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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Argusauge schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > die bevorstehende Mitgliederversammlung findet an > einem Mittwoch statt. > Laut Satzung ist sie unter Einhaltung einer > Einladungsfrist von drei Wochen durch persönliche > Einladung mittels einfachen Briefs an die > letztbekannte Anschrift des Mitglieds oder an die > letztbekannte E-Mail-Adresse einzuberufen. > Die mittels Brief verschickten Einladungen wurden > den Mitgliedern montags bzw. dienstags zugestellt. > Die E-Mail-Einladungen erfolgten erst mittwochs. > > Frage 1: > Erfolgten die E-Mail-Einladungen noch rechtzeitig? > > Falls nein, was ist die Folge? > > ************************* > In dieser Mitgliederversammlung sollen der Neubau > eines Clubhauses, die notwendige Finanzierung, > sowie eine Änderung der Beitragsordnung > beschlossen werden. > Die Tagesordnung lautet u. a.: > > TOP 9 Anträge des Vorstandes zur > Beschlussfassung > > Die zu beschließenden Anträge sind nicht > aufgeführt. > > Frage 2: > Ist diese Tagesordnung fehlerhaft und ggfs. > nichtig oder anfechtbar? > Was ist zu tun? > > ************************* > Laut Satzung kann jedes Mitglied bis spätestens > zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung > beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere > Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung > gesetzt werden. Fristgerechte Anträge sind den > Mitgliedern eine Woche vor der > Mitgliederversammlung durch den Vorstand > schriftlich zur Kenntnis zu geben. > > Die eingegangenen Mitgliederanträge, weitere > Anträge des Vorstands sowie die neue Tagesordnung > wurden per E-Mail wiederum mittwochs übermittelt. > > Der Vorstand beantragt eine Satzungsänderung. > Außerdem verändert er einen mit der ursprünglichen > Einladung gestellten Antrag. Zudem beantragt er > die Erhebung einer Sonderumlage, falls die > Mitgliederversammlung einem vorliegenden > Mitgliederantrag zustimmt. > > Frage 3: > Sind vom Vorstand nachträglich gestellten Anträge > sowie Änderung eines ursprünglichen Antrags > zulässig? > Falls nein, was ist zu tun? > > Vielen Dank für eine Beantwortung.
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