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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > a) der Beschluss aus der Vergangenheit dann > weiterhin Bestand hat. Also, wenn kein Mitglied > einen Antrag stellt den damals gefassten Beschluss > aufzuheben oder einen andersartigen zu fassen, > besteht die Beschränkung auf fünf Mitglieder > fort? > > # Die Frage stellt sich praktisch gar nicht. Wenn > niemand Einwände erhebt, wird wie bisher gewählt. > Gibt es Einwände wird abgestimmt. > > > b) Muss der Antrag zur Aufhebung des alten > Beschlusses bereits mit der Tagesordnung > versendet > werden, oder kann dieser Antrag auch im Rahmen > der Mitgliederversammlung eingebracht werden? > > # Ein TOP "Wahl des Vorstands" genügt. Die Zahl > der Vorstandsmitglieder kann dann noch in der > Versammlung geklärt werden. Außer die Satzung > macht hier Vorgaben. > > c) haben die Mitglieder im Falle einer Wahl 5 oder > 7 Stimmen? > > # Wenn die Satzung das nicht anders regelt, muss > jedes Vorstandsmitglied getrennt gewählt werden. > Da hat jedes Mitglieder dann jweils eine Stimme. > > Auch in den letzten Jahren wurden nur die > Mitglieder als gewählt angesehen, die eine > absolute Mehrheit erlangten .Dies führte in der > Praxis dazu, das auch sechs Mitglieder einen > entsprechende Mehrheit hatten, aber nur fünf als > Gewählt galten. Das Register hat das so > akzeptiert. > > # Da würde mich das genaue Wahlverfahren > interessieren. Ich kann Posten vorhanden sind. > Abweichungen vom Einzelwahlverfahren brauchen aber > eine Satzungsgrundlage.
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