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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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HeiRon schrieb: ------------------------------------------------------- > Im Falle der Möglichkeit des Beschlusses stellt > sich praktisch mit Blick nach vorn für mich die > Frage, ob > > a) der Beschluss aus der Vergangenheit dann > weiterhin Bestand hat. Also, wenn kein Mitglied > einen Antrag stellt den damals gefassten Beschluss > aufzuheben oder einen andersartigen zu fassen, > besteht die Beschränkung auf fünf Mitglieder > fort? > b) Muss der Antrag zur Aufhebung des alten > Beschlusses bereits mit der Tagesordnung versendet > werden, oder kann dieser Antrag auch im Rahmen der > Mitgliederversammlung eingebracht werden? > c) haben die Mitglieder im Falle einer Wahl 5 oder > 7 Stimmen? > > Auch in den letzten Jahren wurden nur die > Mitglieder als gewählt angesehen, die eine > Absolute Mehrheit erlangten .Dies führte in der > Praxis dazu, das auch sechs Mitglieder einen > entsprechende Mehrheit hatten, aber nur fünf als > Gewählt galten. Das Register hat das so > Akzeptiert. > Die Satzung regelt nur die Anzahl der > VS-Mitglieder. Die Bestimmung des Vorsitzenden etc > erfolgt innerhalb des Vorstands.
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