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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da sich der Beschluss über die Zahl der > Vorstandsmitglieder im Rahmen der Satzung bewegt, > besteht da kein Problem. Die MV kann bei jeder > Wahl die Größe des Vorstandes neu festlegen. Dazu > ist kein eigener Beschluss nötig. Es genügt, dass > die entsprechende Zahl gewählt wird. Zudem kann > jedes Mitglied einen Antrag stellen, eine andere > Zahl festzulegen. Dazu wird dann mit einfacher > Mehrheit beschlossen. > Merke: Jeder Beschluss ist durch Beschluss > änderbar. > > Ich würde aber das Wahlverfahren überprüfen. Haben > die gewählten Vorstandsmitglieder bei diesem > Verfahren überhaupt eine einfache Mehrheit > erreicht. Das hört sich eher nach einer relativen > Mehrheit an? Oder erlaubt die Satzung eine > relative Mehrheit?
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