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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Goldi schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo! > > Für mich tun sich bei diesem MV-Beschluss schon > ein paar Fragezeichen auf: > > Es gibt also eine Satzung (3 bis 7) und einen > konkurrierenden MV-Beschluss (max. 5). Die MV > hätte doch damals eine Satzungsänderung > beschließen müssen. Sticht nun MV-Beschluss die > Satzung? Käme der MV-Beschluss einer kongludenten > Satzungsänderung gleich? Ich denke nicht. Eine > Satzungsänderung hat ihre eigenen strengen > Anforderungen (jedem Mitglied die alte und neue > Fassung rechtzeitig vor MV-Termin aushändigen, > Mehrheitsverhältnisse, ...) und gehört ins VR, > welches an dieser Stelle rechtsbegründende Wirkung > hat. Ich meine - aber ich bin selbst nur Laie bei > sowas - die MV-Entscheidung ist ungültig und die > Satzung hat Recht. Nichts desto trotz haben die > Mitgliederversammlungen 15 Jahre lang nach diesem > Gebot gewählt und das so anerkannt, warum soll das > der Rechtspfleger anzweifeln? Ob nun ein Mitglied > eienen Strick daraus drehen und sich beim > Rechtspfleger beschweren könnte im Sinne von: Die > Wahlen waren ungültig weil nicht satzungskonform - > puh - wie wirken die Entlastungen > (Haftungsbefreiung) - das wird von vielen > Einzelheiten abhängen ... da bin ich überfordert. > Aber erfahrungsgemäß und aus tiefster Überzeugung: > Da sollte die Juristerei und das BGB zu Hause > bleiben und die Menschen sollten sich an einen > Tisch setzen und das erwachsen regeln, ohne > Rechtspfleger, ohne Anwalt, ohne Richter. > > Für künftige Mitgliederversammlungen denke ich: Es > gilt die Satzung. Punkt. Ein konkurrierender > MV-Beschluss ist nix wert. Die MV muss die Satzung > ändern, wenn sie die Regelungen zum Vorstand > ändern will. > > Also nach meiner Mainung: > > Frage 1) Beschluss nix wert, weil Satzung nicht > geändert. > Frage 2) Jeder weitere Beschluss ändert daran nix. > Ändert die Satzung, dann gilt's. > Frage 3) Sonstige Satzungsänderungen, die nicht > die Zusammensetzung und Befugnisse/Aufgaben des > Vorstandes betreffen, spielen bei all dem keine > Rolle. > > Aber jetzt noch eine Frage aus persönlichem > Interesse: Ich tu mir etwas schwer mit der > Vorstellung, dass nur eine Anzahl von Vorständen > gewählt wird und nicht konkrete Funktionen mit > konkreten Aufgaben (Vorstand nach § 26 BGB, > Stellvertreter, Vorstandsgremium: Kassier, > Beisitzer, ...). Wer vertritt Euren Verein nach > außen? > > Ich hoffe, das war einigermaßen Hilfreich, muss > aber noch mal auf meine Freizeichnungsklausel > verweisen: Bin kein Anwalt, habe eigentlich auch > keine Ahnung, kann nur Denkanstöße geben. > > Herzlichen Gruß > Goldi
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