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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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HeiRonNRW schrieb: ------------------------------------------------------- > Angenommen die Satzung eines lange Jahre > bestehenden e.V. regelt zum Vorstand "Der Vorstand > besteht aus mindestens drei und höchstens sieben > Personen". > In der Vergangenheit - vor ca. 15 Jahren - wurde > im Rahmen einer Mitgliederversammlung beschlossen, > dass die Anzahl der Vorstandsmitglieder auf 5 > begrenzt ist. In einigen (nicht aber allen) > folgenden Wahlen zum Vorstand wurde unter Verweis > auf diesen Beschluss der Mitgliederversammlung > eine Begrenzung auf 5 Mitglieder umgesetzt. Hierzu > wurde entweder die Zahl der abgebbaren Stimmen auf > 5 begrenzt, oder aber es wurde durch die > Wahlleitung festgestellt, dass lediglich die > ersten fünf gewählten Mitglieder zum Vorstand > gewählt wurden (weitere Kandidaten, die die > Mehrheit auch erreicht hatten, galten als nicht > gewählt.) > Das Vereinsregister hat wiederholt Eintragungen > von fünf Mitgliedern vorgenommen, auch wenn aus > dem Protokoll erkennbar war, dass mehr Kandidaten > die erforderliche Mehrheit hatten. > Nun stehen erneut wählen an. > Meine Frage: > 1) Wie wäre ein solcher MV-Beschluss zur Reduktion > der Anzahl der VS-Mitglieder mit Blick auf seine > Wirksamkeit zu werten? > 2)Wenn dies grundsätzlich möglich ist, muss dieser > MV- Beschluss vor jeder Wahl neu getroffen werden, > oder kann der Beschluss nach 15 Jahren noch gültig > sein? > 3) Ändert sich die Beurteilung, wenn in den > letzten Jahren mehrere Satzungsänderungen > durchgeführt worden sind, in denen die Anzahl der > VS Mitglieder unangetastet bei 3-7 beibehalten > wurde?
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