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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das bedeutet, dass für die Räume (nach Flächen) > ein Aufteilungsschlüssel (z.B. 15 % für die > Nutzung als Gaststätte) berechnet werden muss. > Der Verein muss dann bei der Sanierung des Daches > nachweisen, dass er den Teil, der nach diesem > Schlüssel auf die Gaststätte entfällt, nicht aus > zweckgebundenen und zeitnah zu verwendenden Mittel > aufbringt. Die Mittel des Förderverein sind aber > zweckgebunden und zeitnah zu verwenden.
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