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Vereinsrecht und -organisation
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Holger schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > unsere Unterlagen sind nach Gründungsversammlung > bei Notar zur Eintragung. Dürfen wir schon Werbung > machen bspw als ....e.V. in den sozialen > Netzwerken mit dem Hinweis das der Verein > gegründet ist und die Eintragung läuft...Wir > schließe keine Verträge ab und ziehen auch keine > Beiträge ein, erst nach der Eintragung. > > Viele Grüße Holger
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