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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > Blieben auch noch Irrtum (versehentlich an Verein > überwiesen, versehentlich im "Komma verrutscht") > oder Geschäftsunfähigkeit des Spenders. > > Bei Schenkungen gibt es noch das Widerrufsrecht > bei grobem Undank des Beschenkten. Da fehlt mir > aber fürs Vereinsrecht ein Praxisbeispiel, das > würde ja vermutlich bedeuten, der Vorstand bedroht > das Leben des Spenders oder hat die Spende > überhaupt erst durch Erpressung/Nötigung > erhalten. > > Für den Fall des verärgerten ex-Mitglieds, der > jetzt einfach nur die Spende zurück haben will, > weil er sauer ist und noch eine "reinwürgen" will, > sehe ich ad-hoc keine rechtliche Handhabe.
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