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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Zweckbindung per Schenkungsvertrag > > Können Sie die gewünschte Zweckbindung des > Spenders nicht erfüllen, haben Sie aber ein > vertragsrechtliches Problem: Der Schenkungsvertrag > zwischen Spender und Verein, der durch die Spende > zustande kommt, kann als wirksame Vereinbarung > eine solche Zweckbindung beinhalten. Folge: Der > Spender hat einen Rückforderungsanspruch, wenn Ihr > Verein die Spende nicht vereinbarungsgemäß > verwendet. Deshalb sollten Sie es tunlichst > vermeiden, die Spenden entgegen den Wünschen des > Spenders zu verwenden. Das gilt natürlich > besonders für größere Spendenbeträge und bei > Spendern mit enger Bindung an den Verein. > QUELLE: AUSGABE 02 / 2007 | SEITE 18 | ID 91183 > HERR W. PFEFFER > Konsultiere lieber das zuständige Fi-Amt, auch > wegen der Spendensumme, egal ob oder mit > Zweckbestimmung! > Hardy
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